Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

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Darf verlangt werden, dass die Prüflinge ihr Mikrofon während der Prüfung angeschaltet lassen?

  1. Bei einer Fernaufsichtsprüfung: Die Studierenden müssen das Mikrofon durchgehend angestellt lassen.
  2. Bei einer Fernprüfung ohne Aufsicht: Es gibt kein Mikrofon, da der verpflichtende Einsatz einer Videokonferenzsoftware untersagt ist.