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Bis wann müssen Prüfer*innen spätestens die Prüfungsform festlegen und bekanntgeben?

Die Festlegung der Prüfungsform sollte vor Beschluss des Prüfungsplans (vor Beginn der Vorlesungszeit) getroffen werden. Sollte das nicht möglich sein, sind unmittelbar nach Festlegung der Prüfungsform die Studierenden zu informieren. Es gilt § 96d Abs. 2 und 3 ZSP-HU.