Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Verarbeitung personenbezogener Daten

 

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. Telefon: +49 30 2093–0 (Zentrale)

Ansprechpartner/innen im Fachbereich sind die Verantwortlichen des Kurses, für den die Prüfung abzulegen ist. Art der Daten und Zweck der

 

Datenverarbeitung

Es werden Prüfungsdaten (Inhalte, Selbständigkeitserklärung, Zuordnungen zur Person, Prüfungsprotokolle) verarbeitet. Diese dienen der Durchführung der Prüfungen und der Leistungsbewertung. Es werden Personendaten zur Überprüfung der Identität der Studierenden verarbeitet. Es werden ferner Audio-/Videodaten vom Arbeitsort verarbeitet. Eine Speicherung der Audio-/Videodaten findet nicht statt. Durch die Videosoftware wird verarbeitet:

  1. (otional) Benutzerprofildaten: siehe Daten, die durch SingleSignOn (Anmeldung mit Account) übermittelt werden
  2. Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen
  3. Textdatei aller in der Besprechung, Chats
  4. (optional) Telefonie-Nutzungsdaten: Ggf. Rufnummer des Anrufers, Name des Landes, IP-Adresse, 911-Adresse (registriert Dienstadresse der Humboldt-Universität), Start- und Endzeit, Hostname, Host-E-Mail, MAC-Adresse des verwendeten Geräts

Die Daten werden zur Durchführung von Fernaufsichtsprüfungen, d.h. Fernklausur, mündlichen, praktischen und multimedialen Fernaufsichtsprüfungen, verarbeitet. Hierzu zählt auch die Feststellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Prüfung (z.B. Verbindungsprobleme, Täuschungshandlungen).

 

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO, §32 Abs. 8 BerlHG, §§96, 96a, 107a ZSP-HU, § 1 F StudDatVO.

 

Empfänger der Daten

Empfänger der Daten sind die Prüfenden und Aufsichtsführenden. Prüfungsarbeiten werden zudem von allen beteiligten Stellen verarbeitet, die für die Abwicklung und Bewertung der Prüfung sowie für die Verarbeitung der Prüfungsleistung zuständig sind.

 

Übermittlung von Daten an Dritte

Die Video- und Audio-Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU verarbeitet. Ruhende Daten (Data-at-Rest) werden primär in der EU gespeichert. Für die Verarbeitung der Daten des Zoom-Meetings wurde eine Europa-Klausel festgelegt. Der Anbieter Zoom mit Hauptsitz in den USA wird als Auftragsverarbeiter der Humboldt-Universität tätig. Personenbezogene Daten werden von Zoom ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und nicht für andere Zwecke genutzt. Es besteht mit dem Anbieter von „Zoom“ ein Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO unter Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln. Zusätzliche Hinweise zu Sicherheit und Datenschutz bei HU-Zoom finden sich hier:

http://hu.berlin/hu-zoom-sicherheit

 

Dauer der Datenspeicherung

Studienunterlagen, Prüfungsergebnisse und sonstige Prüfungsdaten werden gem. der Staffelung des § 4 StudDatVO bis 50 Jahre gespeichert. Die Video- und Audioinhalte werden nicht gespeichert. Die Logdateien des Zoom-Meetings werden für 7 Tage gespeichert. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Universität gem. Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO, § 6 Abs. 4 BerlHG erforderlich ist, z. B. bei Entscheidungen über einen Nachteilsausgleich, Entscheidungen zu Täuschungsversuchen.

 

Bereitstellung von Daten

Für die Teilnahme an der digitalen Prüfung ist die Bereitstellung der Daten erforderlich. Aufgrund landesrechtlicher Regelungen gibt es jedoch verschiedene Erleichterungen, welche die Nichtablegung von Prüfungen prüfungsrechtlich nachteilsfrei ermöglicht (vgl. § 126a, 126b BerlHG).

 

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Grundsätzlich findet keine automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO statt. Jedoch ist für das Antwort-Wahl-Verfahren gem. § 96c ZSP-HU (d.h. bei Multiple-Choice-Klausuren) die Notenverteilung nach § 96c Abs. 4 und 5 ZSP-HU direkt in Moodle hinterlegt. Eine so automatisiert vorgenommene Bewertung von Leistungen ist auf Antrag der Studentin oder des Studenten von einer Prüferin oder einem Prüfer zu überprüfen (§107a Abs. 6 ZSP-HU). Das Prinzip findet keine Anwendung in Fällen des § 96c Abs. 6 ZSP-HU (nicht mehr als 25% der Punkte per Multiple Choice).