Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

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Darf bei einer Take-Home-Prüfung eine Videobeobachtung durchgeführt werden?

Nein.

Ein auf Freiwilligkeit beruhendes Betreuungsangebot der Prüfung per Videokonferenz ist allerdings möglich, wenn es mindestens eine Alternative ohne Videokonferenz gibt (Telefon, Chat).