Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

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Sollten Prüfende bzw. Aufsichtspersonen während der Prüfung erreichbar sein?

Empfohlen wird die Bereitstellung einer Videokonferenzlösung sowie die Angabe einer Telefonnummer zur Betreuung.

Achtung: Bei Fernprüfungen ohne Aufsicht darf die Videokonferenz nur alternativ angeboten werden. Außerdem muss das Abschalten der Kamera zulässig sein. Andernfalls fiele die Prüfungs unter die Regelungen einer Fernaufsichtsprüfung mit Wahlrecht.