Archivierung
Prüfungsdaten müssen, unabhängig ob für analoge oder digitale Prüfungen, mindestens 18 Monate aufbewahrt werden. Zu diesen Daten zählen Prüfungsaufgabe(n), Prüfungsleistung, Prüfungskorrektur und Prüfungsbewertung bzw. -benotung.
Prüfungsdaten müssen mindestens 18 Monate lang so aufbewahrt werden, dass nur ein kleiner Kreis berechtigter Personen Zugriff hat. Um diese Prüfungsdaten im Falle eines durch den Prüfungsausschuss veranlassten Gegenvorstellungsverfahrens (§ 118 ZSP-HU) zugänglich anbieten zu können, werden die kompletten Prüfungskurse schreibgeschützt archiviert. Diese Archivierung liegt in der Hand der Prüfer und Prüferinnen, während die Administration des Prüfungsmoodles nur stichprobenartig kontrolliert, ob ein Prüfungskurs archiviert wurde.
Prüfungskurs schreibgeschützt archivieren
Im Prüfungsmoodle können Sie als Prüfer und Prüferinnen sowie Personen mit der Rolle "Prüfungsbüro" einen Prüfungskurs, in dem die Personen mit einer dieser Rollen eingeschrieben sind, selbst schreibgeschützt archivieren. Bei Bedarf, z. B. bei einem Gegenvorstellungsverfahren, können Sie den fraglichen Kurs auch wieder dearchivieren. Eine detaillierte Anleitung zum Vorgehen des Archivierens finden Sie im Informationskurs des Prüfungsmoodles unter "Archivierung der Prüfungsergebnisse".
Die Abrufbarkeit der Prüfungskurse wird vom Computer- und Medienservice für die vorgeschriebene Frist von 18 Monaten sichergestellt.
Langzeitarchivierung
Bisher gibt es noch keine einheitlichen Standards an der HU, wie digitale Prüfungsdaten, z. B. die Prüfungskurse oder dort eingereichte Arbeiten, auf lange Zeit sicher vor Datenverlust oder Datenmanipulation aufbewahrt werden. Für Fragen zur Archivierung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an das Referat Prüfungsservice der Studienabteilung.